KI-Telefonassistent für Arztpraxen in Zürich

Zürcher Praxen telefonieren in mindestens zwei Sprachen, rechnen über santésuisse ab, dokumentieren nach FMH und stehen seit dem 1.9.2023 unter dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz. Die DSGVO ist hier nicht das primäre Regelwerk — das CH-DSG ist.

Zürich ist nicht „Deutschland in klein"

Das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit 1. September 2023) regelt Datenbearbeitung in der Schweiz unabhängig von der DSGVO. Es ist mit der DSGVO weitgehend kompatibel, hat aber eigene Anforderungen: TOM nach VDSG, Meldepflicht an EDÖB innerhalb angemessener Frist, Bearbeitungsverzeichnis, Datenschutz-Folgenabschätzung. Eine deutsche AVV genügt formal nicht — wir liefern Schweizer Praxen ein eigenes „Auftragsbearbeitungsvertrag"-Dokument nach revDSG.

Zweitens: das Schweizer Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) ist strenger als § 203 StGB und gilt auch für Hilfspersonen, einschließlich technischer Dienstleister. Eine KI-Telefonlösung, die Anrufe von Patientinnen entgegennimmt, ist eine Hilfsperson im Sinne von Art. 321 — die Verschwiegenheitspflicht muss explizit übernommen werden.

Drittens: Zürcher Praxen rechnen über santésuisse bzw. SASIS AG ab, brauchen eine ZSR-Nummer für die Versicherer und sind oft FMH-zertifiziert. Patientinnen erwarten Terminbuchungen, die mit dem Schweizer Krankenversicherungsmodell (Hausarzt-/HMO-/Standardmodell) kompatibel sind.

Sprache und Patientenmix

Zürich ist die deutschsprachige Stadt der Schweiz, aber: 30-40 % der städtischen Patientenschaft ist nicht-deutscher Erstsprache. Englisch, Italienisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch sind die häufigsten Sprachen. BHOMY versteht alle fünf zuverlässig und übergibt bei medizinischen Anliegen jenseits einfacher Terminvergabe an die MPA.

Schweizerdeutsch: der Assistent versteht Standarddeutsch und die meisten Schweizer Dialektfärbungen. Reine Mundart (z. B. „Ich bruuche es Rezäpt") wird verstanden, der Assistent antwortet aber bewusst auf Hochdeutsch — das ist neutraler und vermeidet Akzeptanzprobleme bei nicht-Schweizer Patientinnen.

CH-DSG-Konformität und Hosting-Optionen

BHOMY bietet für Schweizer Praxen zwei Hosting-Modelle: (1) EU-Hosting (Frankfurt/Paris) mit revDSG-konformer Übermittlung in einen Drittstaat mit angemessenem Datenschutzniveau (EU-Angemessenheitsbeschluss seit 2024) oder (2) Schweizer Hosting (Zürich, Plusserver/Infomaniak), bei dem alle Patientendaten die Schweiz nicht verlassen. Die Wahl liegt bei der Praxis.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung nach Art. 321 StGB wird im Schweizer ABV ausdrücklich übernommen. Anrufmitschnitte sind standardmäßig deaktiviert; strukturierte Zusammenfassungen werden verschlüsselt gespeichert und können nach 30 Tagen automatisch gelöscht werden.

Häufige Fragen aus Zürich

Funktioniert das auch mit Vitomed, Aeskulap oder Smart-Praxis?+

Ja. BHOMY hat Integrationen für die drei häufigsten Schweizer PIS-Systeme: Vitomed (API + KIM-Bridge), Aeskulap (HL7/REST) und Smart-Praxis (REST). Termine, Anrufzusammenfassungen und Anfragen werden direkt in die Patientenakte geschrieben.

Wie steht es mit der ZSR-Nummer und der Abrechnung über santésuisse?+

Der Assistent ist kein Abrechnungssystem — er rechnet keine Leistungen über santésuisse oder SASIS ab. Er nimmt Anrufe entgegen, vergibt Termine, dokumentiert Anliegen und übergibt an die Praxis. Die Abrechnung läuft weiterhin über Ihr PIS und Ihre ZSR-Nummer.

Brauchen wir einen eigenen ABV unter dem revDSG?+

Ja. Wir liefern beim Onboarding einen Schweizer Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) nach revDSG mit, der ausdrücklich die Verschwiegenheitsverpflichtung nach Art. 321 StGB einschließt. Eine deutsche AVV nach DSGVO ist allein nicht ausreichend.

Kann der Assistent auch Französisch sprechen, falls Patienten aus der Romandie anrufen?+

Der Assistent versteht Französisch sicher, antwortet aber in Zürcher Praxen standardmäßig auf Hochdeutsch — Patientinnen, die Französisch sprechen möchten, werden auf Wunsch an eine MPA übergeben oder erhalten einen Rückruf. Vollständige französische Telefondialoge sind technisch möglich, aber für Zürcher Praxen meist nicht sinnvoll konfiguriert.

Was kostet das in Zürich?+

Für eine Zürcher Hausarztpraxis mit 2-4 Behandlern liegt der Tarif zwischen CHF 349 und CHF 749 netto / Monat, abhängig vom Hosting-Modell (EU vs. CH) und der Concurrent-Call-Anforderung. Schweizer Hosting ist ca. 15 % teurer als EU-Hosting.

Für eine Praxis in Zürich startklar?

Wir konfigurieren BHOMY auf Ihre Züricher Praxis, Ihre PVS und Ihre Telefoninfrastruktur. Onboarding üblicherweise innerhalb von 5-10 Werktagen.

Weitere Standorte für Arztpraxen

Inhaltlich zuletzt überprüft am 2026-05-03.

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