EU-Datenresidenz bedeutet, dass Audio, Transkripte, Modell-Inferenz und Metadaten ausschließlich in EU-Rechenzentren gespeichert und verarbeitet werden — kein Drittland-Routing, kein Backup ausserhalb der EU.
Seit dem Schrems-II-Urteil (2020) ist die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA nur unter strengen Zusatzbedingungen zulässig. Für sensible Branchen (Gesundheit, Recht, öffentliche Verwaltung) ist EU-Residenz daher faktisch Pflicht. Auch Frameworks wie das EU-US Data Privacy Framework (2023) entlasten nicht vollständig — der EuGH kann sie kippen.
Bei der Bewertung eines Anbieters zählt nicht nur das primäre Rechenzentrum, sondern die gesamte Lieferkette: Sprachmodelle, STT/TTS-Provider, Logging und Backup. Erst wenn jeder Subprozessor in der EU sitzt, hält die Aussage.