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Glossar

Voice Cloning

Erzeugung einer synthetischen Stimme aus einer Sprachprobe (oft 30 s–10 min). Erlaubt einheitliche Markenstimme. DSGVO- und einwilligungsrechtliche Prüfung erforderlich.

Voice Cloning bezeichnet die Synthese einer Stimme aus einer Sprachprobe. Moderne Modelle (ElevenLabs, Resemble, OpenAI) brauchen 30 Sekunden bis 10 Minuten sauberes Audio, um ein synthetisches Voice-Profil zu erzeugen, das die Charakteristika der Originalstimme beibehält.

Im Unternehmenskontext erlaubt das eine konsistente Markenstimme über alle Telefonate hinweg — unabhängig vom TTS-Anbieter und ohne sich auf Standard-Stimmen verlassen zu müssen. Auch mehrsprachige Voice-Profile aus einer einzigen Aufnahme sind heute möglich.

Rechtlich ist Voice Cloning sensitiv: Die Stimme einer natürlichen Person ist personenbezogenes biometrisches Datum (DSGVO, Art. 9). Pflicht sind dokumentierte Einwilligung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung und ein Verfahren für Widerruf. Ohne dieses Rahmenwerk ist der Einsatz hochriskant.

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