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Glossar

EU AI Act

EU-Verordnung 2024/1689 zur Regulierung von KI-Systemen. Stufenmodell von „minimal" bis „inakzeptabel". KI-Telefonassistenten fallen meist unter „begrenztes Risiko" mit Transparenzpflicht (Hinweis auf KI).

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist der erste horizontale Rechtsrahmen für KI in der EU. Er klassifiziert KI-Systeme in vier Risikoklassen (unannehmbar, hoch, begrenzt, minimal) und stellt für jede Klasse abgestufte Pflichten auf — von Verboten über Konformitätsbewertungen bis hin zu reinen Transparenzpflichten.

Für einen KI-Telefonassistenten greift in der Regel die Stufe "begrenztes Risiko": Anrufer müssen klar erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen (Art. 50). Das ist mit einer kurzen Eröffnungs-Ansage technisch trivial, muss aber in der Standard-Konfiguration verankert und im Datenschutz-Hinweis dokumentiert sein.

Wird der Assistent für sensiblere Zwecke eingesetzt (Bonitäts-Klassifikation, Personalentscheidungen, Strafverfolgung), kippt die Einstufung schnell in "hoch" mit deutlich strengeren Pflichten: Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, CE-Konformität. Verstöße sind mit bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bewehrt.

FAQ
Muss der Assistent jedes Mal ansagen, dass er eine KI ist?
Eine einmalige, klar verständliche Eröffnungs-Ansage genügt. Sie muss aber so platziert sein, dass auch zurückrufende Personen sie hören — also nicht erst nach einer langen Begrüßungs-IVR.
Ab wann gilt der EU AI Act für mich?
Die Verbote gelten seit Februar 2025, die Transparenzpflichten für begrenzte Risiko-Systeme inkl. Voice-AI ab August 2026. Hochrisiko-Pflichten greifen schrittweise bis 2027.
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